Wertminderung im Kontext von Kfz-Schäden bezieht sich auf den Verlust an Wert, den ein Fahrzeug nach einer Reparatur oder Instandsetzung aufgrund eines Unfalls oder Schadens erleidet. Die Wertminderung kann in zwei Hauptkategorien unterteilt werden:
Technische Minderwert: Dies bezieht sich auf den Verlust an Wert, der auf nach der Reparatur verbleibende technische Mängel oder Beeinträchtigungen zurückzuführen ist. Es betrifft die Leistungsfähigkeit und Funktionalität des Fahrzeugs.
Merkantiler Minderwert: Dies bezieht sich auf den Verlust an Wert aufgrund des Wissens potenzieller Käufer, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, selbst wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Dies betrifft die Marktfähigkeit und den Verkaufswert des Fahrzeugs.
Die Wertminderung kann in Schadensfällen als Entschädigung für den Fahrzeughalter geltend gemacht werden.